Herzlich willkommen auf der Internetseite GmbH Polen gründen!
Die Internetseite - Polen GmbH gründen - wird von der Rechtsanwaltskanzlei Andreas Martin mit Sitz in Berlin, Löcknitz (Deutschland) und Stettin (Polen) präsentiert.
Hier erhalten Sie nachfolgend rechtliche Informationen zum Thema GmbH-Gründung in Polen!
Sie wollen eine GmbH in Polen (spółka z ograniczoną odpowiedzialnością oder kurz sp.z o.o. ) oder eine andere Gesellschaftsform in Polen (z.B. Einzelfirma oder GbR, KG oder OHG) gründen? Wir - gmbh polen - helfen Ihnen gern dabei!
Die Kanzlei A. Martin in Stettin/ Berlin betreut seit Jahren deutsche Firmen, die sich in Polen selbstständig machen und dort eine Firma errichten wollen. Wir verfügen über Erfahrungen in Bezug auf die Gründung von GmbH`s und im Umgang mit polnischen Behörden und Gerichten und kennen die polnische Mentalität. Gerade die Unterschiede zwischen der polnischen und deutschen Mentalität sollte man nicht unterschätzen. Im Hinblick auf die Organisation, die Einhaltung von Absprachen und was die Zuverlässigkeit des Vertragspartners angeht, gibt es erhebliche Unterschieden. Hier müssen Sie sich vertraglich absichern (Vertragsstrafeklauseln, Vereinbarung von Teilleistungen, Gewährung von Sicherheiten, Vorkasse).
GmbH Polen
Denken Sie auch daran, dass die Satzung für zukünftige Änderungen flexibel sein muss (neue Geschäftsführer/ Gesellschafter/ neue Anteile/ Sitzverlegung/ Abberufung von Organen der Gesellschaft etc.). Seien Sie vorsichtig bei GmbH- Gründungen durch Privatfirmen in Polen und beim Kauf von Vorratsgesellschaften. In Polen gibt es kein Rechtsberatungsgesetz, so dass faktisch jeder Beratungen anbieten kann. Der Mandant kann häufig nicht nachprüfen über welche Qualifikationen die Berater verfügen. Die anwaltliche / juristische Beratung ist gerade für diejenigen Geschäftsleute, die Polnisch nicht verstehen, unumgänglich. Bedenken Sie auch, dass man ein Problembewusstsein als Berater auch nur dann entwickeln kann, wenn man das deutsche GmbH-Recht kennt, nur dann erkennt man nämlich die Unterschieden zwischen deutschem und polnischem Recht und versteht überhaupt über welche Probleme/ Fallstricke man die deutschen Mandanten aufklären muss.Für einen polnischen Juristen ist z.B. die erweiterte Haftung der Geschäftsführer in Polen (Sekundärhaftung) normal und nicht der Rede wert, erst wenn man die Unterschiede hier zum deutschen Gesellschaftsrecht - und auch die unterschiedliche Handhabung in der Praxis - erkennt, kann man die deutschen Gründer umfangreich beraten.
Auf den nachfolgenden Seiten erhalten Sie Informationen über den Ablauf der Gründung einer polnischen GmbH (sp.z o.o.) und auch Anmerkungen zu den rechtlichen Besonderheiten und praktische Hinweise in Bezug auf die GmbH-Gründung in Polen.
Grundsätzlich kann man sagen, dass die Firmengründung in Polen rechtlich und auch praktisch etwas schwieriger ist als beispielsweise die Gründung einer GmbH in Deutschland. Dies hängt aber nicht unbedingt damit zusammen, dass das polnischen GmbH-Recht schwieriger ist, sondern eher damit, dass das Registergericht in Polen (polnischen Handelsregister) hohe formelle Anforderungen an die Anträge stellt.
Beachten Sie schon im Vorfeld der Gründung, dass auch die Auswahl des polnischen Geschäftspartners (Mehrheitsregelungen in der Satzung treffen) wohl überlegt sein will! Solche Geschäftsverbindungen scheitern häufig, da sich die Parteien vorher falsch eingeschätzt haben. Die Auseinandersetzung später ist sehr schwierig und in der Regel mit finanziellen Verlusten verbunden.
Wir unterstützen Sie auch bei der Suche nach geeigneten Geschäftsräumen und nach Geschäftskontakten in Polen, vor allem im Raum Stettin, aber auch in anderen Regionen Polens (Danzig, Posen, Warschau, Krackow).
Für eine umfassende Unternehmensberatung stehen wir Ihnen gern zur Verfügung! Eine kurzfristige Realisierung Ihrer Projekte ist möglich, sofern Sie dies wünschen!
Rechtsanwalt Andreas Martin Berlin- Stettin - Löcknitz
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